Allgemeine Geschäftsbedingungen der Büro-Station

(Stand: Mai 2016)

Die Büro-Station bietet ihren Auftraggebern die Bereitstellung und Vermietung von eingerichteten Büros und auch Einzel-Arbeitsplätzen sowie Besprechungsräume auf Zeit. Zudem werden auch Dienstleistungen angeboten:

  • Telefon-Sekretariats-Dienstleistungen
  • Firmen Postadresse.

Für den Ablauf und der Abwicklung gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • 1 Leistungsumfang
  1. Die Büro-Station erbringt die Dienste entsprechend dem gewählten Tarif in Absprache mit dem Auftraggeber.
  2. Die Büro-Station verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an die Büro-Station übermittelt bzw. von Mitarbeitern der Büro-Station unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.
  1. Die Büro-Station behält sich eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei
  • kurzzeitiger Belegung des Ansprechpartners wegen nicht vorhersehbaren, überdurchschnittlichen Anrufaufkommens,
  • Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind,
  • Technisch notwendiger Änderungen am System (z. B. Austausch von Hardware, Aufschaltung neuer Leitungen etc.).

Die Büro-Station wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.

  • 2  Büroräume
  • 2  Büroräume / Seminarräume
  1. Der Büro-Station-Mietvertrag wird auf eine festgelegt Dauer für eine dem Kunden überlassen. Die allgemeinen Flächen (z. B. Flur, Küche, Rezeption, Sanitäranlagen) werden von Büro Station und allen Kunden gemeinschaftlich genutzt.
  2. Der Kunde übernimmt die Räume in renoviertem Zustand, wie es sich aus dem Übergabeprotokoll ergibt. Er verpflichtet die Räumlichkeiten und das Mobiliar pfleglich zu behandeln. Die Räumlichkeiten dürfen nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Räume des Dienstleisters Büro-Station an Dritten zu überlassen. In dem Office Büro-Station ist das Rauchen nicht zulässig. Tiere sind nicht erlaubt. Nicht zulässig ist es, eigene Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche Geräte in den Büroräumen zu betreiben. Sonstige in den Geschäftsräumen in zulässiger Weise benutzte elektrische Geräte sowie Zubehör müssen zur Vermeidung von Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Arbeitsplätzen entsprechen und vorher von Mitarbeiter der Büro-Station . Der Kunde ist nicht berechtigt, bauliche Veränderungen, insbesondere Um – und Einbauten sowie Installationen vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung von Schönheitsreparaturen während des Vertragsverhältnisses besteht nicht. Der Dienstleister Büro-Station ist jedoch berechtigt, bei gegebenem Anlass Schönheitsreparaturen nach zeitlich angemessener Ankündigung durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
  3. Namens– und Werbeschilder dürfen nur an den vorgesehenen, von dem Dienstleister Büro-Station mitgeteilten Flächen, in einer dem Charakter des Hauses angemessenen Gestaltung, angebracht werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Schilder zu entfernen.
  4. Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass die Nutzung anderer Büros nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere sind Lärm- und Geruchseinwirkungen zu vermeiden.
  5. Der Dienstleister Büro- Station, oder eine von ihm beauftragte Person, ist berechtigt, die Büroräume zu betreten, wenn Anlass besteht, den Zustand der Räume oder der technischen Anlagen und die Notwendigkeit einer Wartung zu prüfen, oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen. Der Dienstleister Büro-Station hat diese Besichtigung mit angemessener Frist anzukündigen. Bei Gefahr im Verzug gilt diese Frist nicht.
  6. Nach einer Kündigung des Vertrages ist der Dienstleister Büro-Station, und/oder ein von ihm Beauftragter berechtigt, nach Ankündigung mit angemessener Frist während der Geschäftszeit die Büroräume mit Interessenten zu betreten.
  7. Der Dienstleiter Büroservice ist berechtigt, dem Kunden eine andere Büroeinheit zuzuweisen, wenn diese in Art, Größe und Ausstattung der bisherigen Räumlichkeit entspricht. Die beabsichtigte Umsetzung ist mit einer angemessenen Frist – mindestens 10 Arbeitstage – mitzuteilen.
  • 2.1  Übergabe der Büroräume
  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder, wenn er auf eigenen Wunsch in andere Räume der Büro-Station umzieht, die Räumlichkeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat. Je nach Dauer der Benutzung ist in der Regel erforderlich: Streichen, gegebenenfalls Tapezieren der Wand und Deckenflächen, insbesondere wenn der Kunde eigene Bilder oder Einrichtungsgegenstände eingebracht hat, Streichen der Heizkörper, Heizrohre und Innentüren.
    In jedem Fall ist eine Grundreinigung der Räume durchzuführen. Alle vorgenannten Reinigungs- und notwendigen Renovierungsarbeiten sowie eine etwaige Schadensbeseitigung werden von dem Dienstleister Büro-Station auf Kosten des Kunden an autorisierte Handwerksbetriebe vergeben.
  2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die von ihm angebrachten Namens – und Werbeschilder entfernen zu lassen. Sowie auch die Umleitung der Post sicher zustellen. Nachsendung von Post wird auf Kosten des Kunden durchgeführt.
  3. Eine Rückgabe der Räume vor Vertragsbeendigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, bis zum Vertragsende die vereinbarten Vertragspflichten zu erfüllen.
  4. Wenn der Kunde die Büroräume bei Beendigung der Vertragszeit nicht termingerecht räumt oder nicht in dem vereinbarten Zustand übergibt, ist er verpflichtet, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 2 monatlichen Bereitstellungsvergütungen zu zahlen. Eine weitergehende Schadenersatzforderung des Dienstleisters Büro-Station wird hierdurch nicht berührt.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schlüssel an den Dienstleister Büro-Station herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht wird insoweit ausgeschlossen.
  • 3  Telekommunikation ( Telefon und Internetzugang)
  1. Bei Anmietung von Büro oder Arbeitsplatz mit inkl. Telefon besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Büro-Station Rufnummer und Eintrag dieser Rufnummern in einem öffentliche Verzeichnis. Die Rufnummern dienen als Ziel einer Rufumleitung von einer dem Auftraggeber genannten Rufnummer, welche selbst nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit der Büro-Station ist. Die Büro-Station bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an den zur Nutzung überlassenen Rufnummern. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung dieser Büro-Station-Rufnummern nach Beendigung des Vertrages. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine Rufnummer der Büro-Station nutzen möchte, die nicht dem Ortsnetz seiner Geschäftsanschrift entspricht, so behält sich die Büro-Station vor, den Nachweis des hierfür nach den Regelungen des Telekommunikationsrechts erforderlichen Ortsnetzbezuges (z.B. Meldebestätigung/Gewerbeanmeldung/ Handelsregistereintragung) zu verlangen. Erbringt der Auftraggeber einen solchen Nachweis nach Aufforderung durch die Büro-Station nicht, hat er keinen Anspruch auf Nutzung einer solchen Telefonnummer. der Kunde hat in seiner Außendarstellung sicherzustellen, das die zur Nutzung gestellten Rufnummern der Bürostation gehören.
  2. Ein Internet Zugang wird mittels WLAN zur Verfügung gestellt. Hierzu wird ein Gastzugang eingerichtet mit einem Zugangsschlüssel. Dieser Zugangsschlüssel wird wöchentlich geändert. Der neue Zugangsschlüssel wird rechtzeitig vom Mitarbeiter der Büro-Station bekannt gegeben. Festgehalten werden die Daten (Firma, Name,) bei der Weitergabe des Zugangsschlüssels
  • 4 Leistungsentgelt
  1. Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen. Es gilt das Preisverzeichnis der Büro-Station in seiner jeweils gültigen Fassung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  1. Die Büro-Station ist berechtigt, die Leistungsbeschreibungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall teilt die Büro-Station dem Auftraggeber die Änderungen in Schrift- oder Textform mit. Weicht die geänderte Leistungsbeschreibung zum Nachteil des Auftraggebers von der bisherigen ab, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist die Büro-Station den Auftraggeber in der Mitteilung hin. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.
  1. Kosten des Geldverkehrs zur Erfüllung seiner Zahlungspflichten trägt der Auftraggeber. Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos, unberechtigter Rücklastschrift durch den Auftraggeber oder aus sonstigen, von der Büro-Station nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden, hat er der Büro-Station den für die Rücklastschrift von ihrem Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellten Betrag zu erstatten.
  1. Die Nichtinanspruchnahme der Dienste der Büro-Station durch den Auftraggeber kann eine ausdrückliche Kündigung des Vertragsverhältnisses auch dann nicht ersetzen, wenn diese bereits länger anhält.
  • 5 Vertragsbeginn
  1. Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Termin. Die Büro-Station schickt dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform zu. Diese enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum Vertragsbeginn, die Beschreibung der gewählten Leistungen und das aktuelle Preisverzeichnis, wenn diese dem Auftraggeber nicht bereits mit dem Angebot übersandt wurden.
  • 6  Datenschutz
  1. Die Büro-Station erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten hierzu kann der Auftraggeber jederzeit unter buero-station.de/datenschutz/ abrufen.
  • 7  Verschwiegenheitspflicht und Haftung
  1. Der Dienstleiter Büro-Station verpflichtet sich, den Kunden betreffende Kenntnisse, die er im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erlangt hat, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzuleiten.
  2. Der Dienstleister Büro-Station haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die von dem Dienstleister Büro-Station oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Wenn kein Vorsatz vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal auf 20.000 €, begrenzt.
  3. Für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Die gesetzlichen Vorschriften über die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  5. Über die vorstehenden Regelungen hinaus ist eine Haftung des Dienstleisters Büro-Station ausgeschlossen.
  6. Die Haftung der Büro-Station für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter – insbesondere Telekommunikationsdienste anbieten wie z.B. der Deutschen Telekom AG oder Mobilfunknetzbetreiben und Serviceprovidern – sowie durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
  7. Haftungsansprüche des Kunden, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht worden sind.
  8. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die ihn aufsuchen, zum Beispiel Handwerker, Lieferanten etc., schuldhaft verursacht werden. Ein Schaden ist dem Dienstleister Büro-Station unverzüglich zu melden.
  • 8 Kündigung
  1. Die Kündigung durch den Auftraggeber ist entweder,
  • schriftlich an die Büro-Station, Gesmolder Straße 55, 49084 Osnabrück, oder
  • in Textform per E-Mail an info@buero-station.de

zu erklären. In  allen Fällen erteilt die Büro-Station dem Auftraggeber unverzüglich eine Kündigungsbestätigung.

Die Kündigung durch die Büro-Station kann in Schrift- oder Textform ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber benannte Anschrift gerichtet wurde, dort aber nicht zugestellt werden konnte oder nicht entgegengenommen worden ist.

  • 9  Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
  1. Alle Vereinbarungen der Parteien bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und für etwaige Genehmigungserklärungen. Die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls zwingend der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Vereinbarungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Vereinbarung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  • 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist die Betriebsstätte des Dienstleisters Büro-Station, Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist am Sitz des Unternehmens.

Osnabrück, den 12.05.2016

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